Corona-Regelungen ab April 2022

1. Die bisherigen Hygieneregelungen in Bezug auf die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Behandlung von Oberflächen sowie Regelungen für den Sanitärbereich bleiben bestehen.
2. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird freigestellt.
3. Den Gottesdienstteilnehmern, die ein Abstandsgebot einhalten möchten, soll dies im Rahmen der Möglichkeiten eingeräumt werden.
4. Der Dienstleiter sowie die priesterlichen Ämter, die an der Austeilung des Heiligen Abendmahls mitwirken, tragen bei der Aussonderung und der Spendung des Heiligen Abendmahls eine Mund- und Nasenbedeckung.
5. Vor dem Heiligen Abendmahl und vor der Durchführung von Handlungen desinfiziert sich der Dienstleiter die Hände.
6. Amtsträger, die eine Segenshandlung durchführen, tragen während der Ansprache und der Segensspendung eine Mund- und Nasenbedeckung, wenn dies von den betroffenen Amtsträgern bzw. Gemeindemitgliedern gewünscht wird.

Aktualisierung 29.05.2022:

Die Garderobe ist wieder geöffnet.

Die Gottesdienstteilnehmer werden gebeten, wieder private Gesangbücher mitzubirngen