Coronavirus – Regelungen ab 21. September 2022
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres und ersetzen alle bislang herausgegebenen Richtlinien. Alle kirchlichen Veranstaltungen können ebenfalls unter diesen Regelungen stattfinden. Die weitere Entwicklung der Pandemie muss abgewartet werden. Darüber hinaus sind die staatlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
- Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung auch beim Betreten und Verlassen der Kirchenräume wird den Amtsträgern und Gottesdienstbesuchern weiterhin freigestellt.
- Gottesdienstbesuchern, die ein Abstandsgebot einhalten möchten, soll dies im Rahmen der Möglichkeiten eingeräumt werden.
- Auf das Lüften des Kirchenraumes ist zu achten.
- Vor der Feier und Aussonderung des Heiligen Abendmahl und vor der Durchführung von Segenshandlungen desinfizieren sich der Dienstleiter und die priesterlichen Ämter, die das Heilige Abendmahl spenden, die Hände. Desinfektionsmittel ist dafür auch weiterhin im Altarbereich bereitzustellen.
Bei der Spendung des Heiligen Abendmahls, aber auch bei der Durchführung von Segenshandlungen, ist eine Mund- und Nasenbedeckung nicht mehr erforderlich. Amtsträgern ist freigestellt, eine Mund- und Nasenbedeckung weiterhin zu benutzen.
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